Die Kommission zur Verhütung von Folter
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Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zählen zu den schwerwiegendsten Formen von Menschenrechtsverletzungen. Sie zerstören die Menschenwürde, den Körper und die Seele gleichermassen. Die Kommission zur Verhütung von Folter führt Besuche an allen der schweizerischen Hoheit unterstehenden Orten des Freiheitsentzugs durch, um genau diesen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieser Besuchsmechanismus gründet auf dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT), welches die Folterprävention auf universeller Ebene verankert. Die Vertragsstaaten des OPCAT verpflichten sich, so genannte nationale Präventionsmechanismen (NPM) einzusetzen. Diese müssen ihren Auftrag als unabhängige Institution und mit kompetentem Personal ausführen. Unter den Mitgliedern der NPM sollten die Geschlechter, ethnischen Gruppierungen und nationalen Minderheiten der Vertragsstaaten ausgewogen vertreten sein. Ihnen ist der Zugang zu allen Orten des Freiheitsentzugs, allen relevanten Informationen und allen Personen in Gewahrsam zu gewährleisten. Die Beobachtungen und Empfehlungen der NPM werden den zuständigen Behörden in Berichten übermittelt. Die Schweiz ratifizierte das OPCAT am 24. September 2009 und setzte die Kommission zur Verhütung von Folter als NPM ein. Die Autorin analysiert den schweizerischen NPM anhand der völkerrechtlichen Vorgaben, der Praxis der Kommission zur Verhütung von Folter sowie eines Rechtsvergleichs mit Deutschland und Liechtenstein, und geht dabei der Frage nach der effektiven und optimalen Umsetzung des OPCAT durch die Schweiz nach.