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Die Schenkung als unentgeltliche Vermögensverschiebung wirft besondere Fragen zur Haftung und vertraglichen Bindung des Schenkers auf und wird von den deutschen und polnischen Gesetzgebern mit Misstrauen betrachtet. In marktwirtschaftlichen Rechtsordnungen wird einer Leistung ohne Gegenleistung Argwohn entgegengebracht. Daher genießen unentgeltliche Erwerber in beiden Rechtsordnungen weniger Schutz als entgeltliche. Dies führt dazu, dass im Konflikt zwischen den Interessen des Schenkers und des Beschenkten die Interessen des Schenkers Vorrang haben. Zudem schwächt das Misstrauen des Gesetzgebers die Position des Beschenkten auch gegenüber Dritten. In beiden Rechtsordnungen zeigen sich Wirkungsschwächen der Schenkung, die dazu führen können, dass der Beschenkte das Geschenk nicht erhält oder verpflichtet wird, es oder dessen Wert an den Schenker oder Dritte herauszugeben. Diese Problematik wird rechtsvergleichend untersucht und ist besonders interessant, da beide Rechtsordnungen den sozialen Konflikt zwischen dem Schutz der Interessen des Schenkers und seiner Gläubiger einerseits und den Interessen des Beschenkten andererseits lösen müssen. Zudem blicken beide Rechtsordnungen auf eine gemeinsame Geschichte zurück, die nicht nur die Wurzeln des kontinentaleuropäischen Zivilrechts umfasst, sondern auch die Rolle des deutschen Rechts in der Entstehung des modernen polnischen Rechts nach den polnischen Teilungen. Die Gemeinsamkeite
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Wirkungsschwächen des Schenkungsvertrags nach deutschem und polnischem Recht, Michael Kawik
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- Rok vydání
- 2013
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