Heimliche Grundrechtseingriffe
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Der investigative Staat versucht mit vielen Mitteln und in guter Absicht, Informationen über Einzelne durch heimliche Ausforschung zu gewinnen. Nicht selten macht sich der Gesetzgeber dabei allzu leicht einen kurzfristigen Sicherheitsutilitarismus zu eigen und entledigt sich seiner Verantwortung. Hierunter leidet nicht allein der parlamentarische Diskurs, sondern auch die gesellschaftliche Vergewisserung über den immensen soziologischen und psychologischen Wert von Privatheit für das Individuum. Die Erkenntnis, im Windschatten von Privatheit - als maßgebliche Antagonistin der Sicherheit - auch Devianz schützen zu müssen, ist unterentwickelt. Es obliegt daher dem Verfassungsrecht, interdisziplinär informiert, die Ausforschung materiell zu begrenzen, der Privatheit Breschen zu schlagen und den Gesetzgeber zur beständigen Verantwortungsübernahme in Zeiten des technischen Fortschritts zu zwingen.