Vom Grundsatz der komplementärgleichen Kommanditistenhaftung
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Das Haftungsrecht der Kommanditgesellschaft gilt als kompliziert und unausgewogen. Speziell die unbeschränkte Kommanditistenhaftung (§ 176 HGB) sieht sich seit über 150 Jahren fundamentaler Kritik ausgesetzt. Nachdem im Recht der GbR rechtsfortbildend die Akzessorietätstheorie anerkannt wurde, hat sich - zunächst unbemerkt - die Normsituation des § 176 HGB vollkommen gewandelt. Infolgedessen zeigen sich sukzessive weitere gravierende Systembrüche und schlechterdings unerträgliche Wertungswidersprüche. Christof Lehnen untersucht den vielschichtigen Problemkomplex erstmals in seiner vollen Breite. Eine eingehende Auswertung der Gesetzgebungsgeschichte legt dabei ein längst vergessenes Strukturprinzip offen, das es erlaubt, das Haftungsrecht der Kommanditgesellschaft auch im Verhältnis zum heutigen Haftungsrecht der GbR einfach und stimmig zu beschreiben, nämlich den Grundsatz der komplementärgleichen Kommanditistenhaftung.