Über den Wolken - über dem Gesetz?
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Kaum eine Berufsgruppe ist derart häufig in der Rechtsprechung vertreten wie die der Piloten. Dabei taucht diese Berufsgruppe deutlich häufiger in der Rechtsprechung deutscher Gerichte auf, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Hintergrund ist dabei eine Vielzahl praktischer Besonderheiten (z. B. ständiger Ortswechsel, grenzüberschreitende Tätigkeit, hohe körperliche Belastung), denen nur wenige arbeitsrechtliche Spezialvorschriften gegenüber stehen. Diese Arbeit beleuchtet dabei die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Luftfahrtpersonals und insbesondere das Arbeitsverhältnis der Piloten ein Arbeitsverhältnis „sui generis“ ist, welches aufgrund der besonderen Situation des Luftfahrtpersonals mit den bestehenden Normen des Arbeitsrechts nicht mehr zu fassen ist. Es wird die Frage geklärt, ob ein eigenes Luftarbeitsrecht notwendig ist und welche Lebensbereiche ein solches Gesetz regeln müsste.