Artenschutzrechtliche Verbote in der Fachplanung
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Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hat beachtliches Aufsehen erlangt: Der Bau der Waldschlösschenbrücke wurde wegen möglicher Risiken für Fledermäuse kurzzeitig unterbrochen. Demnach fliege die Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ angeblich auf ihrem Liebesflug von Meißen nach Pirna durch das Elbtal und könne durch das Licht der Brücke abgelenkt und überfahren werden. Solche Entscheidungen sind kein Einzelfall. Der Artenschutz in Verbindung mit den Klagen der Naturschutzverbände drohte zum Hindernis für alle Infrastrukturvorhaben zu werden. Die Rechtsprechung hat die ersten Überreaktionen inzwischen korrigiert. Wie die europarechtlichen Anforderungen des Artenschutzes in der Fachplanung für Straßen, Eisenbahnlinien, Hochspannungsleitungen usw. sachgerecht behandelt werden, erläutert der Leitfaden von Rechtsanwalt Siegfried de Witt und Maria Geismann, LL. M. Das Buch ist für die Praxis geschrieben, es werden sämtliche wichtigen Entscheidungen und Literaturstimmen übersichtlich dargestellt. Der Ratgeber gehört auf den Schreibtisch von allen, die sich in ihrer Arbeit mit Artenschutz befassen. Band 1 der Reihe „Verwaltungsrecht für die Praxis“, herausgegeben von der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, liegt nun in der 2. Auflage vor.