Das Geeignetheitskonzept nach § 31 Abs. 4 WpHG in der Anlageberatung
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Die 2007 einsetzende Finanzkrise wirkte in besonderem Maße beschleunigend auf die Rechtsentwicklung im Bereich des Anlegerschutzes. Kurz zuvor wurde aber bereits durch Umsetzung der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ein umfangreiches gesetzliches Instrumentarium zum Schutze der Anleger geschaffen, dessen Herzstück im Falle der Anlageberatung bis heute das Geeignetheitskonzept des § 31 Abs. 4 WpHG bildet. Der Autor untersucht diese Vorschrift, ausgehend von ihrer Entstehung, umfassend und betrachtet insbesondere die Ausgestaltung, Funktionsweise und praktische Umsetzung des Geeignetheitskonzepts. Er zieht einen Vergleich zu den von der Rechtsprechung entwickelten, das Fundament der zivilrechtlichen Beratungshaftung bildenden Grundsätzen anleger- und objektgerechter Beratung und stellt Unterschiede und Gemeinsamkeiten dar. Im Anschluss an eine Analyse der umstrittenen Rechtsnatur des § 31 Abs. 4 WpHG werden schließlich die sich für die Rechtsanwendung durch Gerichte und Finanzdienstleistungsaufsicht ergebenden Konsequenzen aufgezeigt und Gestaltungsmöglichkeiten für die Beratungspraxis identifiziert.