Streikrecht und Europarecht
Autoři
Parametry
Kategorie
Více o knize
Arbeitskampf und Anwendung des Unionsrechts Nach bislang herrschender österreichischer Meinung stellt das Ergreifen von Streikmaßnahmen einen Arbeitsvertragsbruch dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt. Am 1.12.2009 ist jedoch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Kraft getreten; Art 28 verbrieft explizit ein Grundrecht auf Streik. Darf die Ausübung eines Grundrechts tatsächlich mit Entlassung sanktioniert werden? Um diese Frage zu beantworten, wird nach einem Überblick über das geltende österreichische Arbeitskampfrecht der Inhalt des Grundrechts auf Streik – mit besonderem Augenmerk auf die zugrundeliegenden Rechts(erkenntnis)quellen – erarbeitet. Das Grundrecht auf kollektive Maßnahmen kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn Unionsrecht im Sinne des Art 51 Abs 1 der Charta durchgeführt wird. Umfassend und unter Bezugnahme auf zahlreiche praxisrelevante Beispiele wird daher erörtert, in welchen Konstellationen der Anwendungsbereich des Unionsrechts eröffnet ist.
Nákup knihy
Streikrecht und Europarecht, Elisabeth Brameshuber
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
Navrhnout úpravu
- Titul
- Streikrecht und Europarecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Elisabeth Brameshuber
- Vydavatel
- Linde
- Rok vydání
- 2014
- ISBN10
- 3707327566
- ISBN13
- 9783707327564
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Arbeitskampf und Anwendung des Unionsrechts Nach bislang herrschender österreichischer Meinung stellt das Ergreifen von Streikmaßnahmen einen Arbeitsvertragsbruch dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Beendigung des Dienstverhältnisses berechtigt. Am 1.12.2009 ist jedoch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Kraft getreten; Art 28 verbrieft explizit ein Grundrecht auf Streik. Darf die Ausübung eines Grundrechts tatsächlich mit Entlassung sanktioniert werden? Um diese Frage zu beantworten, wird nach einem Überblick über das geltende österreichische Arbeitskampfrecht der Inhalt des Grundrechts auf Streik – mit besonderem Augenmerk auf die zugrundeliegenden Rechts(erkenntnis)quellen – erarbeitet. Das Grundrecht auf kollektive Maßnahmen kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn Unionsrecht im Sinne des Art 51 Abs 1 der Charta durchgeführt wird. Umfassend und unter Bezugnahme auf zahlreiche praxisrelevante Beispiele wird daher erörtert, in welchen Konstellationen der Anwendungsbereich des Unionsrechts eröffnet ist.