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Die Auslegung von Bezugnahmeklauseln bei Tarifpluralität

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Im Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Auslegung kleiner und großer dynamischer Bezugnahmeklauseln. Diesen Auswirkungen widmet sich die Studie. Sollte aufgrund der nunmehr vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Tarifpluralität das Bezugsobjekt durch einfache Auslegung nicht mehr eindeutig festgestellt werden können, zeigt die Autorin auf, dass die ergänzende Vertragsauslegung als Lösungsweg herangezogen werden kann. Führt die ergänzende Vertragsauslegung zu einem eindeutigen Ergebnis, kommt es auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, die Teile des Schrifttums anwenden wollen, nicht an.

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