Frontex und operative Maßnahmen an den europäischen Außengrenzen
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Die europäische Grenzschutzagentur Frontex verkörpert mehrere rechtlich-politische Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte: Die Europäisierung von Grenzen, eine verstärkte Illegalisierung von Migration, die Externalisierung von Migrationskontrolle unter Einbindung der Herkunfts- und Transitstaaten von Migrant_innen, eine zunehmende Mehrebenenverwaltung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die Auslagerung von Regierung in Agenturen. Dies wirft neue Rechtsfragen auf, nicht zuletzt beim Umgang mit Migrant_innen an und vor den europäischen Außengrenzen. Der Verfasser zeigt aus europa- und völkerrechtlicher Perspektive auf, dass weder ein externalisierter Grenzschutz noch die Kooperationen zwischen Frontex, Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu menschenrechtsfreien Räumen und Einschränkungen beim Rechtsschutz führen können. Zugleich weist er nach, dass die Unabhängigkeit von Frontex bei der Koordinierung von Grenzsicherungsmaßnahmen gegen das unionale Demokratieprinzip verstößt.