Gesetzgebungsverfahren im europäischen Staatenverbund
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Gesetzgebung im Verfassungsstaat wird weithin als voluntaristischer Akt begriffen, der sich durch den Willensakt der gesetzgebenden Körperschaften und die Beachtung eines verfassungsrechtlichen Rahmens definiert. In der Studie wird die Verfahrensdimension entwickelt, die sich für die Gesetzgebung aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergibt. Sie zeigt am Beispiel der Entscheidung über den „Ausstieg aus der Atomkraft“ auf, dass sich in vernetzten Politikfeldern Loyalitäts- und Abstimmungspflichten ergeben können. Konkret wird aufgezeigt, dass in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit eine Dimension der Koordination und Abstimmung von Gesetzgebungsvorhaben schon anlegt ist, bislang aber noch der systematischen Entfaltung harrt. Die Studie unternimmt den Versuch, diesbezüglich Gesichtspunkte der Konkretisierung aufzuzeigen.