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Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich (VRG)

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Das öffentliche Verfahrensrecht hat sich in den letzten 25 Jahren stark weiterentwickelt, insbesondere durch die Einführung der Rechtsweggarantie, Justizreformen und den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Anpassung der kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetze war notwendig, um diese Entwicklungen umzusetzen. Der Zürcher Kantonsrat verabschiedete 2010 eine umfassende Revision des VRG, die auch durch die neue Kantonsverfassung angestoßen wurde, welche die abstrakte Normenkontrolle für kantonale Verordnungen einführte. Der Kommentar Kölz (1978) bzw. Kölz/Bosshart/Röhl (1999) gilt seit 35 Jahren als Standardwerk im Kanton Zürich. Die VRG-Revision von 2010 erforderte eine weitgehende Neubearbeitung des Kommentars, da die dynamische Rechtsentwicklung und der veränderte Gesetzestext dies notwendig machten. Der Zeitpunkt der Neuauflage ist günstig, da die durch die Rechtsweggarantie ausgelöste Entwicklung im öffentlichen Verfahrensrecht vorläufig abgeschlossen scheint, was auf eine Konsolidierung in den kommenden Jahren hindeutet. Die Unterschiede zwischen den kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzen sind heute geringer, was zu einem Konvergenzprozess geführt hat. Der VRG-Kommentar wird auch in anderen Kantonen zunehmend genutzt. Die 3. Auflage des Kommentars erfüllt die Bedürfnisse der Praxis nach schneller, zuverlässiger und umfassender Information, unterstützt von einem erfahrenen Autorenteam, das mit dem öffentlichen Ve

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Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich (VRG), Alain Griffel

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2014
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