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Das Subsidiaritätsprinzip - ein Element des europäischen Verfassungsrechts

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„Was für die Anhänger Sigmund Freuds der Sex ist, ist für die Europapolitiker mittlerweile … das Subsidiaritätsprinzip … Man versucht, alles damit zu begründen.“ So hat es vor einigen Jahren Wernhard Möschel provokativ formuliert. Und in der Tat nehmen viele das Prinzip der Subsidiarität als genuin europarechtliches und sehr weitreichendes Prinzip wahr. Handelt es sich doch um eine der am meisten beachteten Neuerungen, die der Maastrichter Vertrag im Jahr 1993 in den damaligen EG-Vertrag eingebracht hat. Dessen primärrechtliche Verankerung, die sich seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nunmehr in Art. 5 Abs. 3 EUV findet, ging im Wesentlichen auf eine deutsche Initiative zurück, die von Großbritannien unterstützt wurde. Seither hat das Prinzip eine fast ungebrochene Konjunktur erlebt. Ungeachtet der unbestreitbaren unionsrechtlichen Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips ist gleichwohl zu konstatieren, dass die Europapolitiker nicht für sich reklamieren können, das Subsidiaritätsprinzip aus der Taufe gehoben zu haben. Seine Ursprünge reichen deutlich weiter zurück. Das Symposion des Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften, dessen Beiträge in diesem Band versammelt sind, spürt diesem gemeineuropäischen Verfassungsprinzip nach und erörtert die unterschiedlichen Ausprägungen und Wirkweisen des Subsidiaritätsprinzips im europäischen Kontext.

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