Die Patentierbarkeit von Computerprogrammen
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Die Patentierbarkeit von Computerprogrammen wird bereits seit mehreren Jahrzehnten in juristischen und außerjuristischen Kreisen intensiv diskutiert und ist zum „Dauerbrenner“ des Patentrechts geworden. Dennoch kann die Thematik nicht als geklärt bezeichnet werden. Vielmehr wird die Debatte um die sog. „Softwarepatente“ durch Gesetzgebungsvorschläge sowie durch nationale und ausländische Gerichtsentscheidungen immer wieder angeheizt. Zusätzlich wird die Diskussion dadurch verschärft, dass sie auf verschiedenen Argumentationsebenen stattfindet. So wird einerseits die Notwendigkeit eines Patentschutzes für Computerprogramme in Frage gestellt, andererseits wird auf rechtlicher Ebene versucht, die gesetzlichen Regelungen auszulegen und anzuwenden. Ausgangspunkt der Dissertation ist eine Auseinandersetzung mit rechtspolitischen und ökonomischen Argumenten. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt sodann auf der Frage nach dem rechtlichen Maßstab und der Ausgestaltung des patentrechtlichen Programmschutzes. Dazu untersucht die Verfasserin eingehend die bestehenden internationalen, verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben sowie die relevante Entscheidungspraxis. Insbesondere werden dabei die von der Rechtsprechung und Literatur herangezogenen Bewertungsmaßstäbe, namentlich die „Technizität“ sowie der Ausschluss der "Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche“ einer kritischen Prüfung unterzogen und ein eigener Lösungsweg herausgearbeitet. Ein Blick auf die Behandlung der Thematik in den USA rundet die Dissertation ab. Insgesamt verschafft die Bearbeitung einen umfassenden Überblick über die Problematik und bietet mit den dogmatischen und praktischen Erwägungen einen neuen Blickwinkel.