Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke
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Katharina de la Durantaye untersucht die Möglichkeit, eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke in das Urheberrechtsgesetz einzuführen. Die derzeit für Bildung und Wissenschaft relevanten urheberrechtlichen Schranken haben sich als zu eng und unflexibel erwiesen. Sie sind wenig technologieoen und nicht allgemein verständlich formuliert. Zudem sind sie über mehrere Vorschriften verstreut. Das führt zu großer Rechtsunsicherheit für Forscher, Wissenschaftler und Lehrer sowie für Bibliotheken, Archive und Museen. Die Studie beleuchtet die einschlägigen völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie vergleicht die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen für Bildung und Wissenschaft in Deutschland mit den entsprechenden Vorschriften im Urheberrecht Großbritanniens und der USA. Schließlich unterbreitet sie einen konkreten Regelungsvorschlag für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke mit Regelbeispie len: Eine solche Schranke kann das Recht systematisch vereinfachen und in sachgerechter Weise flexibilisieren, dabei aber Bestimmtheit und Rechtssicherheit wahren und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und den durch die Schranke Berechtigten herbeiführen. Bibliotheken, Museen und Archive sollten sich daneben auf möglichst