Der Vermögensberater
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Unter der gewerblichen Vermögensberatung versteht man einerseits die umfassende Beratung in finanziellen Angelegenheiten, andererseits die Vermittlung von Krediten, Versicherungen und Veranlagungen. So ist der Vermögensberater zu einer ganzen Reihe von Beratungs- und Vermittlungsleistungen berechtigt, die wiederum eine Vielzahl von unterschiedlichen Produkten betreffen. Als Dienstleister berät der Vermögensberater somit seine Kunden über eine Vielzahl von Produkten. Nicht nur die berufsrechtlichen Abgrenzungen bergen für den Rechtsanwender immer wieder schwierige Aufgabenstellungen. Das Werk soll dem Rechtsanwender daher nicht nur die Entwicklung des Berufsbildes und der rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen, sondern ihm den Überblick über den jeweiligen Umfang der verschiedenen Ausprägungsformen ermöglichen.