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Schuldrechtliche Verfallklauseln im deutschen und im französischen Recht

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Verfallklauseln sind seit der Antike gebräuchliche Nebenabreden zum Vertrag, in denen die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Partei ihre Rechte ganz oder teilweise verliert, wenn sie die geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß erbringt. Im ersten Teil der Untersuchung werden Grundlagen und Ausgestaltung des Rechts der Verfallklauseln ausgehend von den Ursprüngen im römischen Recht (lex commissoria) bis zum heutigen Entwicklungsstand erörtert, auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung der gesetzlichen Regelung des § 354 BGB. Das Buch widmet sich hierbei u. a. den Erscheinungsformen, den praktischen Anwendungsfeldern sowie den Schranken von Verfallsabreden. Der zweite Teil des Buchs bietet eine Untersuchung des Rechts des französischen pacte commissoire, eine in der französischen Vertragspraxis sehr gebräuchliche und wichtige Verfallsabrede. Es werden grundsätzliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum deutschen Recht dargestellt und eingehend die - u. a. aufgrund von Einflüssen des Kirchen- und Naturrechts - unterschiedlich fortentwickelten Systemansätze herausgearbeitet, einschließlich der besonderen Rolle, die Art. 1184 des Code civil dem gesetzlichen Richter im Falle einer Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung einräumt. Die Untersuchung geht auch auf das im Wege richterlicher Rechtsfortbildung entwickelte Gestaltungsrecht der résolution unilatérale ein. Kritisch erörtert werden zudem die Entwürfe einer aktuell in Vorbereitung befindlichen Reform des französischen Schuldrechts, der zu erwartende grundsätzliche Wandel des Systems der Vertragsauflösung wegen Nichterfüllung im Code civil und die voraussichtlichen Auswirkungen der Reform auf den pacte commissoire.

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2014

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