Die neue Betriebssicherheitsverordnung
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Seit der Neufassung 2015 wurde die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mehrfach geändert. Neben den Änderungen für die Benutzung von Paternostern brachte vor allem die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen signifikante Änderungen des Betriebs- und Gefahrstoffrechts mit sich. Diese betreffen z. B. Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen an überwachungsbedürftigen Anlagen, die nunmehr auch wieder von befähigten Personen durchgeführt werden können, Änderungen bei den Ordnungswidrigkeiten etc. Die Neuauflage berücksichtigt neben den genannten Reformen der BetrSichV und Änderungen des Technischen Regelwerks die betrieblichen Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Vorschriften und geht insbesondere auf zwischenzeitlich aufgeworfene Rechtsfragen aus der Praxis ein.