Die Personalunion des Jugend- und Familienrichters
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Der Grundsatz der Personalunion betrifft die Forderung, dass Jugendrichter und Familienrichter in einer Person agieren sollen. So wurde es seit Inkrafttreten des 1. JGG 1923 vom Gesetzgeber und bereits zuvor durch die Praxis gefordert. Da der Gesetzgeber aber mittlerweile von der Forderung nach der Personalunion im Gesetzeswortl abgerückt ist, befasst sich die Autorin mit der Frage, ob die heute bestehende Rechtslage beibehalten werden sollte, oder ob die Forderung nach der Ämtervereinigung wieder aufzunehmen ist. In diesem Kontext wird u. a. eingegangen auf Ursprung und Grundidee der Personalunion, die historische Entwicklung, Vor- und Nachteile und auf alternative Modelle, die die Personalunion ablösen könnten. Zudem stellt eine aktuelle Befragung die Lage zum Umgang mit der Personalunion in der heutigen Praxis dar.