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Die Prüfung und Wertung von Liefer- und Dienstleistungsangeboten im Kartellvergaberecht

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In diesem Werk werden aus Sicht einer Vergabestelle, ausgehend von der Prüfung und Wertung von Liefer- und Dienstleistungsangeboten, verschiedene Aspekte des Vergaberechts untersucht. Dabei liegt der Schwerpunkt im Kartellvergaberecht und hier speziell in den Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG, die in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A 2009) geregelt sind. Im Rahmen der Prüfung und Wertung von Angeboten wird der Frage nachgegangen, welchen rechtlichen Bindungen die Vergabestellen unterliegen, um zwischen mehreren potenziellen Vertragspartnern einen auszuwählen und das passende Vertragsangebot für die Auftragserteilung zu ermitteln. Die Prüfung und Wertung setzt sich aus mehreren Prüfungspunkten zusammen, die insbesondere die Eignung der Bieter und sodann die Prüfung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien und schließlich den Zuschlag selbst erfassen. Es wird geprüft, ob und inwieweit es Unterschiede in der Prüfung und Wertung je nach gewählter bzw. einschlägiger Vergabeverfahrensart gibt. Die Möglichkeit der Berücksichtigung vergabefremder Aspekte bei der Auftragsvergabe und die Instrumentalisierung des Vergaberechts hierdurch werden ebenfalls analysiert. Die Vergabestelle verfügt bei der Prüfung und Wertung von Angeboten über Ermessens- und Beurteilungsspielräume, die nur einer eingeschränkten Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen unterliegen. Es wird untersucht, worin diese Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Vergabestelle liegen. Außerdem werden ausgewählte Aspekte des Nachprüfungsverfahrens thematisiert. Es wird insbesondere geprüft, inwieweit Fehler der Vergabestelle bei der Prüfung und Wertung von Angeboten erfolgreich Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein können und welche Konsequenzen hieraus resultieren. Die Grenzen der Überprüfungsmöglichkeiten der Entscheidungen der Vergabestelle sind weder im GWB noch in der Vergabeverordnung oder der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen normiert. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollte nach Ansicht der Verfasserin überlegt werden, eine entsprechende Regelung vorzunehmen. Damit könnten die anerkannten wesentlichen Fallgruppen, in denen die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraumes überschritten sind, abgedeckt werden.

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