Internationaler Schutz des Kindes vor Armut
Autoři
Více o knize
Armut und insbesondere die Kinderarmut stellt sich als ein weltweites Phänomen dar. Kinder trifft die Armut besonders stark und anders als Erwachsene. Sie benötigen beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Bildung und den Umweltbedingungen einen viel höheren Schutzstandard, da diese Bereiche die Basis für ihr zukünftiges Leben bilden. Der grundsätzliche Kampf gegen Armut wird von fast allen Staaten als bedeutende Aufgabe angesehen und findet Beachtung in immer mehr nationalen und internationalen Aktionsprogrammen. Hinzukommen müssen aber auch rechtliche Instrumente. Der Autor betrachtet diesen Ansatz und widmet sich der Bekämpfung der Kinderarmut aus rechtlicher Sicht. Nach einer Untersuchung der wichtigsten internationalen und regionalen Menschenrechtsabkommen, die kein explizites Recht des Kindes auf Schutz vor Armut hervorbrachte, erfolgt eine grundlegende Darstellung des Armutsbegriffs. Für Kinder, die eben über kein eigenes messbares wirtschaftliches Einkommen als Armuts-Indikator verfügen, ist der sog. Lebenslagenansatz zugrunde zu legen. Entscheidend bei dieser Betrachtung von Armut ist, dass neben der wirtschaftlichen Situation vor allem auch die verschiedenen Lebenslagen des Kindes beachtet werden. Ein rechtlicher Schutz des Kindes vor Armut bedarf somit Normen, die das natürliche und soziale Umfeld des Kindes schützen und in diesen Bereichen Stabilität sowie gleiche Bedingungen schaffen. In diesem Zusammenhang des Umfeldschutzes sind die sog. ökologischen Kinderrechte vermehrt erwähnt worden. Der Autor leitet diese speziellen Kinderrechte erstmals wissenschaftlich her und definiert sie grundsätzlich. Dabei konnte festgestellt werden, dass diese Art der Kinderrechte einen rechtlichen Schutz vor Kinderarmut bieten. Eine anschließende Untersuchung von Normen aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bestätigte die Existenz von ökologischen Kinderrechten. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schutz des Kindes vor Armut liegen somit vor. Es bedarf nunmehr einer weltweiten Bekanntmachung und der konsequenten Berücksichtigung dieser speziellen Kinderrechte. Lebenslagenansatz, natürliche Umwelt, soziales Umfeld, Sozialökologie