Weltweites Arbeitsrecht
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Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf hat Normen zum Verbot der Zwangsarbeit, der Kinderarbeit, zum Schutz der Koalitionsfreiheit und zum Schutz gegen Diskriminierungen erlassen. Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Industriearbeitsplätzen von Europa in die Dritte Welt hat die Nichtachtung der ILO-Kernarbeitsnormen praktische Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt. In neun Bundesländern wird derzeit versucht, mit Hilfe der Landesvergabegesetze Einfluss auf die Arbeitsrechtsordnungen in der Dritten Welt zu nehmen. Man verlangt von den Bietern, dass sie keine unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen hergestellten oder gewonnenen Waren verwenden dürfen. Um die Rechtsfragen zur Durchsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen befriedigend beantworten zu können, ist es hilfreich, die Lehre von der Phänomenologie Edmund Husserls heranzuziehen. Husserl war Philosophieprofessor an den Universitäten Göttingen (1901 bis 1916) und Freiburg (1916 - 1928). Er fasst als Erkenntnis auch die künftigen Möglichkeiten, die sich mit einem Gegenstand oder Ereignis verbinden, auf. Diese Möglichkeiten werden mit Hilfe des Sinns des Gegenstands oder Ereignisses aus einer Position der gleichberechtigten Vorurteilslosigkeit heraus erfasst. Husserls Werk ist in Löwen (Belgien) archiviert und belgischen oder französischen EU-Beamten vertrauter als deutschen Juristen. Sowohl zur weltweiten Durchsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als auch zum besseren Verständnis des EU-Arbeitsrechts ist es von großem Wert.