DNA-Mitarbeiterdateien von Polizeibeamten ohne gesetzliche Grundlage
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Bei der Aufklärung von Straftaten sind die ersten Stunden der Ermittlung oft die entschiedensten. Daher ist es wichtig, dass Verunreinigungen des Tatorts, die durch Ermittlungsbeamte verursacht werden, schnell ausgesondert werden können, damit die Ermittlungen nicht in die falsche Richtung laufen. Zu diesem Zweck gibt es in einigen Bundesländer spezielle Dateien, in denen das DNA-Identifizierungsmuster von Polizeibeamten, sonstigen Mitarbeitern und Laborangestellten gespeichert ist, damit unbekannte Spuren schnell mit dieser Datenbank abgeglichen werden können. Die Grundlage dieser Datenbank ist die Einwilligung der Betroffenen. In diesem Buch werden die Grenzen der Einwilligung für die DNA-Mitarbeiterdaten im Einzelnen untersucht. Im Ergebnis gilt danach: Die Einwilligung kann aber nur dann eine wirksame Rechtsgrundlage bilden, wenn sie hohe Anforderungen erfüllt, insbesondere im Bereich der Freiwilligkeit, der Bestimmtheit und der Informiertheit. Weiter muss ein materieller Abstand zu den gesetzlich geregelten DNA-Dateien eingehalten werden um das Verbot der Umgehung gesetzlicher Anforderungen zu beachten. Schließlich steht und fällt die Zulässigkeit der DNA-Mitarbeiterdaten mit der konkreten Ausgestaltung des Verfahrens und der Wirkungsdauer. So wird man eine Wiederholung der Einwilligung in festen Abständen verlangen müssen. Weiter sind strenge Protokollierungspflichten bei Zugriffen auf die Datei zu normieren.