EU-Binnenmarkt ohne Unternehmenstypenvielfalt?
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Die EU ist nicht nur Binnenmarkt, sondern auch Sozialraum. Als Teil des Sozialen sind Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von fundamentaler Bedeutung und sollen deshalb frei zugänglich, von hoher Qualität und nachhaltig finanziert werden. Spannungen resultieren aus der Sicht der „nationalen Gepflogenheiten“ in der deutschen Tradition der kommunalen Selbstverwaltungswirtschaft, weil die teleologische Öffnung der EU als Sozialmodell in modaler Hinsicht eingeschränkt wird. Ausgehend von einer politischen Güter-Gleichwertigkeit in einer politischen Auslegungsordnung des EUV sind jedoch kommunale Wahlfreiheiten bei der Ermöglichung von Unternehmenstypenvielfalt in der sozialen Marktwirtschaft zu gewährleisten. So wie die EU Erweiterung und Vertiefung vorsieht, wären auch unterschiedliche Tiefen in der Durchdringung der Sektoren durch die Binnenmarktlogik zu erwägen. Die EU-wettbewerbspolitische Vermeidung der Diskriminierung Privater in der Daseinsvorsorge ist mit der Diskriminierung deutscher Kommunen in ihrer Wahlfreiheit von Arrangements in der Erledigung öffentlicher Aufgaben politisch als Güterabwägung zu betrachten.