Grundriss des schweizerischen Kollektivanlagenrechts
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Der Grundriss setzt sich vertieft mit dem schweizerischen Kollektivanlagenrecht auseinander. Im Vordergrund steht dabei das Kollektivanlagengesetz (KAG) aus dem Jahr 2007, das im Jahr 2013 einer Teilrevision unterzogen worden ist. Der Grundriss gehört zu den ersten Monografien, die diese Teilrevision miteinbeziehen. Inhaltlich setzt sich das Werk mit allen aufsichts-, straf-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auseinander, die sich im Kollektivanlagenrecht ergeben, wobei auch notwendige rechtsvergleichende Bezüge gemacht (OGAW-RL, AIFM-RL, MiFID II) und FINMA- und Gerichtspraxis einbezogen werden sowie vorausschauend auf künftige regulatorische Veränderungen eingegangen wird (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG). Der Grundriss behandelt insbesondere die regulierten Produkte (vertragliche Anlagefonds, SICAV, KGK, SICAF sowie ausländische kollektive Kapitalanlagen), die bewilligungspflichtigen Intermediäre (Fondsleitungen, Vermögensverwalter, Depotbanken etc.), Geltungsbereichsfragen, Bewilligungsvoraussetzungen, Anlagevorschriften, Vertriebstatbestände und Vertriebsregeln, Finanzmarkt-Enforcement, insolvenzrechtliche Fragestellungen und Aufsichts- und Verfahrensrecht. Konzeptionell verfolgt das Werk einerseits den Ansatz, die Materie umfassend und mit dem nötigen Praxisbezug abzuhandeln. Es soll deshalb für den Praktiker von Nutzen sein. Andererseits soll der Grundriss aber auch dogmatische Zusammenhänge und juristische Konzepte wissenschaftlich vertiefen und so auch für Lehre, Forschung und Studium relevant sein.