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Die Nutzungsrechtseinräumung im Rahmen von Individualsoftwareentwicklungsverträgen

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Die digitalisierte Abwicklung von Geschäftsprozessen ist für Unternehmen unerlässlich und stellt einen entscheidenden Innovations- und Produktivitätsfaktor dar. E-Business-Lösungen sind umso gewinnbringender, je stärker die zugrundeliegende Software an die individuelle Unternehmenssituation und die spezifischen Geschäftsprozesse angepasst wird. Solche maßgeschneiderte Software, bekannt als „Individualsoftware“, unterscheidet sich von Standardsoftware, die als Massenprodukt für viele Anwender ohne individuelle Anpassungen entwickelt wird. Die Entwicklung von Individualsoftware erfolgt in der Regel durch spezialisierte Softwarehäuser im Rahmen von Softwareentwicklungsverträgen. Dabei besteht häufig Unsicherheit darüber, inwieweit der Softwarehersteller verpflichtet ist, dem Auftraggeber Nutzungsrechte an der entwickelten Software einzuräumen. Diese Dissertation untersucht diese Frage und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsrechtseinräumung in Softwareentwicklungsverträgen unter Berücksichtigung relevanter urheberrechtlicher Rechtsprechung. Die Erkenntnisse zeigen nicht nur die grundlegenden Unterschiede zwischen Standard- und Individualsoftware auf, sondern sind auch von erheblicher praktischer Bedeutung für die Erarbeitung von Nutzungsregelungen in Softwareentwicklungsverträgen.

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Die Nutzungsrechtseinräumung im Rahmen von Individualsoftwareentwicklungsverträgen, Anke Fuchs

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2014
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