Rechtssicherheit durch Rechtswissenschaft
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Rechtssicherheit zu bewirken, gehört zu den Kernzielen des Rechts. Welchen Beitrag gerade die Rechtswissenschaft zur Annäherung an dieses Ziel leisten kann, ist indes weitgehend ungeklärt. Juristen im Allgemeinen und Rechtswissenschaftler im Besonderen stehen diesem Ziel oft ebenso zustimmend wie ratlos und skeptisch gegenüber; ein einfacher Weg zur Erreichung des Ziels will sich nicht aufdrängen. Insbesondere in der Wissenschaftstheorie und Sprachphilosophie wurden im vergangenen Jahrhundert bedeutende Fortschritte im Verständnis von Exaktheit und Vagheit, Bedeutung und Interpretation, Objektivität, Gewissheit, Voraussehbarkeit, Planbarkeit, Theoriebildung und der dazu jeweils von den handelnden Subjekten einzunehmenden Rolle und Haltung gemacht. Sie ermöglichen es, solche Fragen auch mit Blick auf das Recht neu zu stellen und dabei zu untersuchen, was die Rechtswissenschaft zu mehr Rechtssicherheit beitragen kann.