Der Stabilitätsrat
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Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Föderalismusreform II nicht nur eine „Schuldenbremse“ eingeführt, sondern auch ein neues Gremium: Den Stabilitätsrat. Dieser soll u. a. die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern überwachen. In der Wissenschaft fand dieses Gremium bisher nur wenig Beachtung. Diese Lücke will Marius Thye schließen: Er befasst sich ausführlich mit den Rechtsgrundlagen der Arbeit des Stabilitätsrates, seiner Organisation, Arbeitsweise und seinen unterschiedlichen Aufgaben, und ordnet ihn in das System der deutschen Finanzverfassung ein. Als Jurist und Staatswissenschaftler versucht der Autor dabei zwischen verschiedenen Disziplinen zu vermitteln: Er greift ökonomische Erkenntnisse auf und führt diese in rechtspolitische und -wissenschaftliche Diskussionen ein. Gleichzeitig macht er Ökonomen die rechtlichen Grundlagen für die Stabilitätsratsarbeit verständlich. Skeptisch ist der Autor mit Blick auf die Frage, ob der Stabilitätsrat die nachhaltige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte durch eine effektive Haushaltsüberwachung sichert.