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Aktenschluss und Novenrecht nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung
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In einem Zivilprozess ist es von wesentlicher Bedeutung, bis zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens die Parteien mit dem Vortragen des Tatsächlichen und dem Vorlegen von Beweismitteln zugelassen sind. Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt diese Frage mit einem relativ starren System, bestehend aus einer einheitlichen, gesetzlich festgelegten Präklusion (Aktenschluss) und definierten Ausnahmen (Noven). Die vorliegende Arbeit liefert eine fundierte und systematische Auseinandersetzung zu den Fragestellungen rund um den Aktenschluss und das Novenrecht nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Mit der Behandlung praxisrelevanter Fragen richtet sich die Arbeit ebenfalls an Gerichte und Advokatur.
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