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Das Kohärenzgebot im Entwicklungsrecht der Europäischen Union

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In diesem Werk wird erstmals umfassend und aus rechtswissenschaftlicher Sicht untersucht, was das viel beschriebene, aber wenig erklärte Kohärenzgebot in der Entwicklungszusammenarbeit für die Politikgestaltung der Europäischen Union bedeutet. Bislang torpediert die Union ihre Bemühungen in den Entwicklungsländern durch ihre eigene Assoziierungs-, Handels-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die oft zu Lasten der ärmsten Staaten gehen. Das nun in Art. 208 AEUV verankerte Kohärenzgebot verpflichtet die EU nicht nur innerhalb der Entwicklungspolitik zur Konzentration auf das Ziel der Armutsbekämpfung, sondern verlangt von ihr, grundsätzlich alle Politikbereiche an diesem Ziel auszurichten und kodifiziert so das Prinzip Entwicklung im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU. Die Autorin leitet daraus konkrete Handlungsanweisungen für jedes Politikfeld ab, deren Beachtung zu einer besseren und wirksameren Entwicklungszusammenarbeit führen kann.

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2015

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