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Die Haftung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei der Ausschüttung von Scheingewinnen im Vergleich zur Haftung bei der stillen Gesellschaft sowie der Treuhand, der Unterbeteiligung und dem Nießbrauch von Unternehmensanteilen
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Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Kommanditistenhaftung in einer GmbH & Co. KG. Neben der GmbH & Co. KG in ihrer Grundform finden auch deren Ausgestaltung als Publikums-KG sowie alternative Beteiligungsmodelle zur direkten Kommanditbeteiligung Berücksichtigung. Dabei beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die gesellschaftsrechtlichen Haftungs- bzw. Kapitalerhaltungsregeln, sondern geht auch auf die übergreifenden Regelungen des allgemeinen Zivilrechts ein. Es wird angestrebt, die schutzwürdigen Interessen der außenstehenden Gesellschaftsgläubiger, der Gesellschaft selbst sowie der Gesellschafter und anderweitig Beteiligten miteinander in Einklang zu bringen.
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Die Haftung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei der Ausschüttung von Scheingewinnen im Vergleich zur Haftung bei der stillen Gesellschaft sowie der Treuhand, der Unterbeteiligung und dem Nießbrauch von Unternehmensanteilen, Stefan Schramm
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
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- Titul
- Die Haftung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG bei der Ausschüttung von Scheingewinnen im Vergleich zur Haftung bei der stillen Gesellschaft sowie der Treuhand, der Unterbeteiligung und dem Nießbrauch von Unternehmensanteilen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Stefan Schramm
- Vydavatel
- Kovač
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 3830083742
- ISBN13
- 9783830083740
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Kommanditistenhaftung in einer GmbH & Co. KG. Neben der GmbH & Co. KG in ihrer Grundform finden auch deren Ausgestaltung als Publikums-KG sowie alternative Beteiligungsmodelle zur direkten Kommanditbeteiligung Berücksichtigung. Dabei beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die gesellschaftsrechtlichen Haftungs- bzw. Kapitalerhaltungsregeln, sondern geht auch auf die übergreifenden Regelungen des allgemeinen Zivilrechts ein. Es wird angestrebt, die schutzwürdigen Interessen der außenstehenden Gesellschaftsgläubiger, der Gesellschaft selbst sowie der Gesellschafter und anderweitig Beteiligten miteinander in Einklang zu bringen.