Rechtsvergleichung
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Zum Werk Dieses neue große Lehrbuch bietet eine umfassende, aktuelle und wissenschaftlich vertiefte Darstellung der Rechtsvergleichung. Als Grundlagenwerk soll es sowohl für Studierende und Doktoranden zur Einarbeitung und Vertiefung geeignet sein als auch für Wissenschaftler und Praktiker wichtige und teils neuartige Erkenntnisse, Strukturen und Diskussionsbeiträge bereithalten. Nach einer allgemeinen Einführung in die Rechtsvergleichung, ihre Vorgehensweise, ihre Beziehung zu Nachbargebieten und ihre Ziele befasst sich das Buch umfassend mit der aktuellen Methodendebatte, die weite Teile der allgemeinen Diskussion über Rechtsvergleichung beherrscht. Dabei wird Wert auf Aktualität gelegt und die große Bedeutung des öffentlichen Rechts ebenso berücksichtigt wie die des Privatrechts. Es erfolgt eine umfassende Darstellung der hauptsächlich rechtsvergleichenden Kontexte: Kontext des common law (mit Betonung der Unterschiede zwischen USA und England und einem Ausblick in andere Länder des common law); Grundkontext des kontinentaleuropäischen Rechts (mit Schwerpunkt Deutschland und Frankreich); Vielfalt des kontinentaleuropäischen Kontexts (mit Österreich, Schweiz, Spanien, Osteuropa, Skandinavien, Lateinamerika und der Frage der Konvergenz); Kontext afrikanischen Rechts (mit staatlichem Recht und einem Schwerpunkt beim traditionellen afrikanischen Recht in seiner heutigen Bedeutung); Kontexte in Asien (mit China, Japan/Taiwan/Südkorea, Indien, Indonesien); Kontext islamischen Rechts (mit klassischem islamischem Recht und der Rolle islamischen Rechts heute, Exkurs zum jüdischen und kanonischen Recht); Kontexte transnationalen Rechts (mit Völkerrecht, Europarecht, lex mercatoria). Vorteile auf einen Blick umfassende und vertiefte Behandlung auch der nord- und osteuropäischen, lateinamerikanischen und nichtwestlichen Rechtsordnungen berücksichtigt gleichermaßen Privatrecht und öffentliches Recht zur Einarbeitung und Vertiefung gleichermaßen geeignet Zielgruppe Mit ausländischem Recht und Fragen der Rechtsvergleichung befasste Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Notare und Richter sowie Studierende und Doktoranden der Rechtswissenschaften.