Gesamtes Arbeitsrecht
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Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch ist nach wie vor in weiter Ferne. Die Idee einer in sich stimmigen Gesamtkodifikation des bestehenden Arbeitsrechts bleibt auf der Tagesordnung. Vor dem Hintergrund von Einzeljudikaturen und verstärkten europäischen Einflüssen können neue Argumentationslinien ohne den Gesetzgeber nur durch eine vertiefte wie systematisierende Gesamtdarstellung gefunden werden und damit in der Rechtsprechung Gehör finden. Der Kommentar zum Gesamten Arbeitsrecht ist die grundlegende Bibliothek des Arbeitsrechts auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. 91 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden in einer Tiefe kommentiert, aus der sich neue Möglichkeiten der Argumentation für die Praxis ergeben. Die Kommentierungen bieten den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Insbesondere die Herleitungen und Argumentationen des europäischen Rechts sind in der konkreten Bearbeitung der Richtlinien in ihren Auswirkungen auf die nationalen Regeln editorisch verknüpft. Dies gilt auch für die mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Gesetze. Besonders hilfreich sind die durchgängig in der Einzelkommentierung behandelten Verfahrensfragen, Darlegungs- und Beweislastregeln sowie Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes. Notwendige Bezüge zum Kirchenarbeitsrecht wie das Dienst- und Personalrecht werden entwickelt. Dies betont noch einmal die überzeugende Mischung von Strukturwissen und Detailinformation aus der wissenschaftlich gegründeten Analyse für die Praxis. Auf der Höhe der Zeit berücksichtigt die durchgängig aktuelle Darstellung bereits das neue Mindestlohngesetz, den aktuellen Diskussionsstand rund um das Thema Tarifeinheit und die entsprechenden Auswirkungen auf das Gesamtgefüge des Arbeitsrecht. Das editorische Gesamtkonzept wurde umgesetzt durch ein Zusammenspiel von renommierten HerausgeberInnen, SchriftleiterInnen wie AutorInnen aus Wissenschaft und Praxis.