Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch
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Gustav Radbruch war Deutschlands berühmtester Rechtsphilosoph im 20. Jahrhundert. Seine gehaltvollen, aber auch spannungsreichen Schriften prägen die deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Im Zentrum von Radbruchs Lehre steht sein neukantianisch geprägter Rechtsbegriff, der im Laufe der Zeit eine Reihe von Veränderungen erfahren hat. Die Beiträge in diesem Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen gewidmet. Nach der orthodoxen Lesart vertrat Radbruch vor dem Kriege eine rechtspositivistische Lehre, wurde unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gräuel jedoch zum Naturrecht bekehrt. Zunehmend wird gesehen, dass diese 'Bekehrungsthese' zu Ungereimtheiten führt. Verschiedene Beiträge dieses Bandes betonen demgegenüber die Kontinuität nichtpositivistischer Elemente in der Entwicklung von Radbruchs Rechtsbegriff.
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Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch, Martin Borowski
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Martin Borowski
- Vydavatel
- Mohr Siebeck
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 3161534514
- ISBN13
- 9783161534515
- Série
- Grundlagen der Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Ostatní učebnice
- Anotace
- Gustav Radbruch war Deutschlands berühmtester Rechtsphilosoph im 20. Jahrhundert. Seine gehaltvollen, aber auch spannungsreichen Schriften prägen die deutschsprachige Rechtsphilosophie bis heute. Im Zentrum von Radbruchs Lehre steht sein neukantianisch geprägter Rechtsbegriff, der im Laufe der Zeit eine Reihe von Veränderungen erfahren hat. Die Beiträge in diesem Band sind Radbruchs Rechtsbegriff im Allgemeinen und den Wandlungen dieses Rechtsbegriffs im Besonderen gewidmet. Nach der orthodoxen Lesart vertrat Radbruch vor dem Kriege eine rechtspositivistische Lehre, wurde unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gräuel jedoch zum Naturrecht bekehrt. Zunehmend wird gesehen, dass diese 'Bekehrungsthese' zu Ungereimtheiten führt. Verschiedene Beiträge dieses Bandes betonen demgegenüber die Kontinuität nichtpositivistischer Elemente in der Entwicklung von Radbruchs Rechtsbegriff.