Private Macht
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„Wer Macht hat, darf keine Freiheit haben; wer Freiheit hat, darf keine Macht haben.“ So lautete eine Kernthese des ordnungspolitischen Programms in den Gründungsjahren der Bundesrepublik. Dahinter steckt das Credo der Freiburger Schule, die private Macht als zentrale Problemstellung jeder freien Wirtschaftsordnung erkannte und sich deshalb die Ausformung einer Wirtschaftsverfassung zur Ordnung des Wirtschaftslebens zum Ziel setzte. Während damals der Entwurf einer Wettbewerbsordnung, also das Kartellrecht, im Zentrum des Interesses stand, zieht sich heute das Spannungsfeld zwischen privater Macht und privatrechtlicher Gestaltungsfreiheit wie ein roter Faden durch das gesamte Privatrecht. Der vorliegende Band fasst die Ergebnisse eines Netzwerks von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern zusammen, das der Aufgabe gewidmet war, dieses Spannungsfeld systematisch zu beleuchten.