Vorgesetztenverantwortlichkeit im Strafrecht
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Wenn aus Unternehmen heraus Rechtsgutsverletzungen begangen werden, stellt sich stets die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf der Ebene der vorgesetzten Entscheidungsträger. Der Allgemeine Teil des deutschen Strafrechts gibt hier nur unzureichende Antworten, weil er für individuelle Mikrokriminalität entwickelt wurde. Diese Untersuchung zeigt auf, wie verhindert werden kann, dass „organisierte Unverantwortlichkeit“ in Unternehmen zu Straflosigkeit trotz schwerwiegender Rechtsverletzungen führt. Die eingehende Untersuchung der bestehenden Spezialregelungen des deutschen Strafrechts und der Vorgesetztenverantwortlichkeit des Völkerstrafrechts bildet die Basis eines Regelungsvorschlags für eine Vorgesetztenverantwortlichkeit im deutschen (Wirtschafts-)Strafrecht. Zu diesem Zweck erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung sowohl mit den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben für eine Vorgesetztenverantwortlichkeit als auch mit den kriminologischen Grundlagen der Verantwortung von Entscheidungsträgern.