Rechtsschutz von Wissen am Beispiel von traditionellem medizinischen Wissen
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Der jährliche Marktwert auf Pflanzen basierender Arzneimittel wird auf mehr als 43 Mrd. USD festgelegt. Nach Schätzungen gibt es ca. 500.000 Pflanzen, die näher erforscht werden könnten. Wissen von indigenen Völkern kann die Trefferquote geeigneter Rohstoffe signifikant erhöhen. Hierzu gibt es unterschiedliche Wissenskonzepte: In Indien und China bewertet man traditionelles Wissen, das über Generationen weitergegeben wird und das Kulturgut der Völker ist, als öffentliches Gut. So kann heute jeder auf das Wissen um beispielsweise Yoga oder traditionelle chinesische Medizin zugreifen. Demgegenüber besteht die Problematik, wenn noch nicht veröffentlichtes traditionelles Wissen – z. B. um die Wirkweise einer Pflanze – ungefragt verwendet wird. Die derzeit gültigen Rechtsinstrumente werden dem Anspruch traditionelles Wissen in allen Facetten zu schützen nicht gerecht. Die Verwendung dieses Wissens ist international nicht einheitlich geregelt und kann für Unternehmen zu rechtlichen Problemen sowie Imageproblemen führen. Indigene Völker haben ein Recht auf eine gleichheitliche und vernünftige Eigentumsordnung. Es sind daher Maßnahmen einzuleiten, um rechtliche Sicherheit herbeizuführen und um die Attraktivität der Erforschung des Wissens zu gewährleisten.