Die Einwilligung im bulgarischen Transplantationsrecht im Spannungsfeld von Verfassungs- und Völkerrecht
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Diese Arbeit ist im Rahmen des EULOD-Projektes entstanden, das bis 2012 u. a. an der Universität Münster durchgeführt wurde. Die Verfasserin nimmt eine Besonderheit der Normenhierarchie des bulgarischen Rechts in den Blick, deren Analyse nicht nur völker- und verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, sondern auch zu einer präzisen Herausarbeitung legislativer Steuerungsabsichten und geschützter Rechtsgüter im Bereich des Transplantationsrechts zwingt. Angesprochen wird der völkerrechtliche Einfluss auf die nationale Rechtsordnung Bulgariens, der durch den Beitritt zur Biomedizinkonvention des Europarats entstanden ist. Die Arbeit versteht sich als Beitrag zur Analyse des bulgarischen Rechts im europäisch-völkerrechtlichen Kontext. Sie widmet sich ferner der konventionsrechtlichen Konzeption von Normenhierarchie und Geltungsvorrang. Gerade weil Deutschland der Biomedizinkonvention bis heute nicht beigetreten ist, ist es auch aus deutscher Sicht von Interesse, die Rechtslage in Bulgarien nach dem Beitritt zur Konvention aufzuzeigen.