CSR und Recht
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CSR und Recht, das hat scheinbar wenig miteinander zu tun. CSR soll gemeinhin dort beginnen, wo Compliance aufhört. Denn es gehe nicht um die Einhaltung zwingender gesetzlicher Anforderungen, sondern um die freiwillige Übernahme weitergehender sozialer und ökologischer Verantwortung. Der Band „CSR und Recht“ beschreibt spezifisch für maßgebliche Rechtsgebiete, wie zwingendes Recht, Soft Law, unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung zusammenspielen. Denn eine genauere Betrachtung eröffnet eine spannende Gratwanderung. Viele nationale Rechtsnormen bezwecken von vornherein den Schutz des Gemeinwohls, z. B. im Umweltrecht. Allerdings unterscheiden sich die nationalen CSR-Mindeststandards weltweit stark. Internationale CSR-Regelwerke haben rein freiwilligen Charakter. Den Unternehmen bleibt mithin weiter Spielraum bei der Ausgestaltung „ihrer“ CSR. Ökonomische, ökologische und soziale Erwägungen überlagern sich dabei zunehmend. Gemeinwohlinteressen dienende Geschäftsmodelle, nachhaltige Produktion, Rohstoffverfügbarkeit, Öffentlichkeitsbild, Betriebsklima etc. wirken mehrdimensional und prägen zugleich das unternehmerische Ermessen des Managements. Sie erlangen so – mittelbar – auch rechtliche Bedeutung.