Inklusion: die Gleichbehandlung Ungleicher
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Inklusion als Gemeinschaftsideologie ist komplementär zur Konkurrenz um Schulnoten und Geld, an der Menschen mit Behinderung teilhaben sollen. Mit der Behindertenrechtskonvention wird die Selbstverantwortlichkeit und Selbstständigkeit des Menschen mit Behinderung betont. Sonderbehandlungen und Sondereinrichtungen werden als Bevormundung und Entmündigung kritisiert und zeigen, was ein mündiger Bürger ist, einer der für sich selber sorgt. Und wo Bürgern dies nicht gelingt, sollen sie die Ressourcen ihrer sozialen Umgebung mobilisieren: Familie und Nachbarn gelten als natürliche und kostengünstige Hilfsquelle. Damit Menschen mit Behinderungen ihre zugedachte Rolle ausfüllen können, hat die Politik einiges an Reformen bereits vor der Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht unter den Titeln „ambulant vor stationär“, „Personenzentrierung“ usw. und den Sozialsektor in eine Geschäftssphäre umgewandelt. Die Anbieter sozialer Dienstleistungen konkurrieren in dieser Sphäre mit der Billigkeit ihrer Mitarbeiter. Mit dem Nationalen Aktionsplan wird bei den Bürgern dafür geworben, Menschen mit Behinderung in der schulischen und beruflichen Konkurrenz eine Chance zu geben. Unterstützt von Wissenschaftlern, die in der Inklusion ein Menschheitsanliegen erblicken und sich um die Realisierung sorgen.