Die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten vor den gesellschaftlichen Gerichten der DDR
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Die Arbeit hat die gütliche Streitbeilegung von Rechtsstreitigkeiten vor den gesellschaftlichen Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik zum Gegenstand. Die gesellschaftlichen Gerichte umfassten zwei Einrichtungen, zum einen die Konfliktkommissionen, die vorwiegend in Betrieben gegründet wurden, und zum anderen die Schiedskommissionen, die in den Wohngebieten eingesetzt wurden. Beide Institutionen waren ausschließlich mit Laien besetzt. Die Arbeit stellt zunächst die Entwicklungsphasen der gesellschaftlichen Gerichte und deren Stellung im sozialistischen Rechtspflegesystem der DDR dar. Anschließend werden die Gründe untersucht, die zur Errichtung dieser Institution geführt haben könnten. Im Anschluss wird der Ablauf des Verfahrens vor den gesellschaftlichen Gerichten, auch anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis, ausführlich dargestellt. Im letzten Teil der Arbeit werden die Weiterentwicklung der Kommissionen nach dem Ende der DDR 1989 behandelt und die positiven als auch negativen Aspekte der gesellschaftlichen Gerichte zusammenfassend dargestellt.