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Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung des E-Postbriefes der Deutschen Post-AG

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Gegenstand dieses Kurzgutachtens ist der E-Postbrief der Deutschen Post AG, der zahlreiche rechtliche Fragen insbesondere im Bereich der öffentlichen Verwaltung aufwirft. Bereits 2011 veröffentlichte das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften zwei umfassende Rechtsgutachten zu diesem Thema. Seitdem hat sich der Markt der elektronischen Kommunikation rasant entwickelt. Neben der Deutschen Post konkurrieren staatlich akkreditierte De-Mail-Anbieter um Marktanteile, während der erhoffte „Massenstart“ von De-Mails weiterhin ausbleibt. Ein wesentliches Defizit des De-Mail Gesetzes ist, dass es nur das elektronische Versenden von Nachrichten regelt, während die Hybridkommunikation, bei der Nachrichten elektronisch verfasst und anschließend ausgedruckt und postalisch zugestellt werden, nicht berücksichtigt wird. Hier setzt die Deutsche Post mit ihrer hybriden Variante des E-Postbriefes an, die es ermöglicht, Nachrichten auch dann zu versenden, wenn der Empfänger kein E-Postbrief-Konto hat. Der Vorteil liegt darin, dass die Zustellung auf herkömmlichem Weg erfolgen kann. Allerdings wirft der erforderliche Zwischenschritt des Ausdruckens datenschutzrechtliche Bedenken auf, da der Schutz der versendeten Informationen vor unbefugtem Zugriff gewährleistet sein muss. Das Gutachten untersucht daher die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung des E-Postbriefes durch die öffentliche Verwaltung.

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Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung des E-Postbriefes der Deutschen Post-AG, Christian R. Hoffmann

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2015
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