Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
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Der Bau von Straßen und Hochspannungsleitungen sowie neue Bebauungspläne mit nachfolgender Bebauung sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt ein System zur Bewältigung dieser Eingriffsfolgen bereit. Ziel der Eingriffsregelung soll nicht die Verhinderung von Vorhaben sein. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen soweit wie möglich in ihrem Ausmaß begrenzt und vorrangig ausgeglichen werden. Grundsätzlich soll der Verursacher für die Kompensation verantwortlich sein. Mit der Eingriffsregelung steht ein Instrumentarium zur Verfügung, welches einen pragmatischen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zulässt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung. Sie zeigt, dass die Bearbeitung nicht nur den Naturwissenschaftlern und Planern überlassen werden darf, vielmehr ist eine mindestens abschließende juristische Qualitätskontrolle erforderlich. Insbesondere fachlich ausgewiesene Anwälte sind hierbei in der Lage, die Verwaltungen in Planungsverfahren zu unterstützen. Die Autoren verfügen über hervorragende wissenschaftliche Kenntnis und praktische Erfahrung. Der Leitfaden ist vor allem für die Anwendung in der Praxis geschrieben.