Lebendiges und Totes in der Verbrechenslehre Hans Welzels
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Für die deutsche Strafrechtswissenschaft ist die enge Verbindung philosophischer und dogmatischer Gedanken kennzeichnend. Auch Hans Welzel (1904-1977) entwickelte seine finale Verbrechenslehre von philosophischen Überlegungen her. Gegen Naturalismus und Neukantianismus berief er sich auf die Philosophische Anthropologie und die Ontologie Nicolai Hartmanns, aber auch auf neuhegelianische Gedankengänge. Der wissenschaftliche Durchbruch gelang Welzel in den 50er Jahren. Auch auf die Rechtsprechung des BGH übte er beträchtlichen Einfluss aus. Markante Spuren hinterließ seine Lehre ferner in vielen Ländern Südeuropas, Ostasiens und Südamerikas. Seit den 70er Jahren geriet Welzels Denken allerdings zunehmend ins Abseits. Die aus einer internationalen Freiburger Tagung hervorgegangenen Aufsätze des Bandes unternehmen eine umfassende Einordnung und Würdigung von Welzels Werk.