Durchsetzung von Umweltrecht
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Umweltschutzorganisationen (NGOs) können zu einer besseren Durchsetzung von internationalen Umweltabkommen beitragen, gegenüber Staaten, aber auch gegenüber internationalen Wirtschaftsabkommen. Einrichtungen wie die Erfüllungskontrollverfahren von Umweltabkommen, u. a. des Aarhus-Übereinkommens, wie das Inspection Panel der Weltbank und Amicus curiae-Eingaben in Verfahren der Welthandelsorganisation WTO und anderer Wirtschaftsabkommen schaffen dazu erste Möglichkeiten. Es wird gezeigt, wie diese Institutionen im Einzelnen geregelt sind, was sie bereits bewirkt haben, wie effizient sie funktionieren, ihre Vor- und Nachteile und ihre Entwicklungsmöglichkeiten. Die Legitimation der Umweltschutzorganisationen wird sowohl grundsätzlich (Rechtfertigung ihres Einbezugs) als auch verfahrensrechtlich (praxistaugliche Zulassungskriterien) behandelt.
Nákup knihy
Durchsetzung von Umweltrecht, Christine von Arb
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Durchsetzung von Umweltrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Christine von Arb
- Vydavatel
- Schulthess
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 3725571503
- ISBN13
- 9783725571505
- Série
- Zürcher Studien zum öffentlichen Recht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Umweltschutzorganisationen (NGOs) können zu einer besseren Durchsetzung von internationalen Umweltabkommen beitragen, gegenüber Staaten, aber auch gegenüber internationalen Wirtschaftsabkommen. Einrichtungen wie die Erfüllungskontrollverfahren von Umweltabkommen, u. a. des Aarhus-Übereinkommens, wie das Inspection Panel der Weltbank und Amicus curiae-Eingaben in Verfahren der Welthandelsorganisation WTO und anderer Wirtschaftsabkommen schaffen dazu erste Möglichkeiten. Es wird gezeigt, wie diese Institutionen im Einzelnen geregelt sind, was sie bereits bewirkt haben, wie effizient sie funktionieren, ihre Vor- und Nachteile und ihre Entwicklungsmöglichkeiten. Die Legitimation der Umweltschutzorganisationen wird sowohl grundsätzlich (Rechtfertigung ihres Einbezugs) als auch verfahrensrechtlich (praxistaugliche Zulassungskriterien) behandelt.