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UNESCO-Weltdokumentenerbe Goldene Bulle

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UNESCO-Weltdokumentenerbe Goldene Bulle Im Juni 2013 hat die UNESCO die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen. Damit wurde die überragende Bedeutung dieses wichtigen, bis 1806 gültigen Verfassungsdokumentes anerkannt. Die Goldene Bulle, das Ergebnis intensiver Verhandlungen auf zwei kaiserlichen Hoftagen im Jahr 1356, gilt als ein „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und gehört zu den zentralen Zeugnissen deutscher Geschichte. Kaiser Karl IV. sicherte Frankfurt mit der Goldenen Bulle bis zum Untergang des Alten Reiches 1806 den Status als Wahlort der deutschen Könige. Der Text liegt in sieben besiegelten Ausfertigungen vor, wobei das Frankfurter Exemplar, das die Stadt sich 1366 ausstellen ließ, lange als das Reichsexemplar galt, weil es am Wahlort aufbewahrt wurde. Es ist das wertvollste Dokument in den reichhaltigen Beständen des Instituts für Stadtgeschichte. Der vorliegende Band stellt zunächst die Vorgeschichte, die Entstehung und den Inhalt der Goldenen Bulle vor. Ein eigener Beitrag widmet sich den in der Goldenen Bulle enthaltenen zeremoniellen Bestimmungen zu Prozessionen und Banketten von Kaiser und Kurfürsten, die dem mittelalterlichen Betrachter deren Rangordnung und damit auch die Verfassung des Reiches vor Augen führten. Dass die Goldene Bulle im Laufe der Jahrhunderte um weitere wichtige Verfassungsdokumente ergänzt wurde, zeigt ein Beitrag zu ihrer Stellung in der Verfassungsgeschichte des Alten Reiches bis 1806. Auch die Umstände der Entstehung und die Überlieferung des Frankfurter Exemplars werden geschildert, und schließlich wird das UNESCO-Programm „Memory of the World“ (Weltdokumentenerbe) vorgestellt und erläutert.

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