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UNESCO-Weltdokumentenerbe Goldene Bulle

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Im Juni 2013 wurde die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. von der UNESCO in die Liste des Weltdokumentenerbes aufgenommen, was ihre herausragende Bedeutung als Verfassungsdokument bis 1806 anerkennt. Die Goldene Bulle, Ergebnis intensiver Verhandlungen auf kaiserlichen Hoftagen im Jahr 1356, gilt als „Grundgesetz“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und ist ein zentrales Zeugnis deutscher Geschichte. Sie sicherte Frankfurt bis 1806 den Status als Wahlort der deutschen Könige. Der Text existiert in sieben besiegelten Ausfertigungen, wobei das Frankfurter Exemplar, das 1366 ausgestellt wurde, lange als das Reichsexemplar galt, da es am Wahlort aufbewahrt wurde. Es ist das wertvollste Dokument des Instituts für Stadtgeschichte. Der Band behandelt die Vorgeschichte, Entstehung und den Inhalt der Goldenen Bulle. Ein Beitrag widmet sich den zeremoniellen Bestimmungen zu Prozessionen und Banketten von Kaiser und Kurfürsten, die die Rangordnung und Verfassung des Reiches verdeutlichten. Zudem wird die Entwicklung der Goldenen Bulle durch weitere Verfassungsdokumente bis 1806 beleuchtet. Die Umstände der Entstehung und Überlieferung des Frankfurter Exemplars werden ebenfalls thematisiert, ebenso wie das UNESCO-Programm „Memory of the World“.

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UNESCO-Weltdokumentenerbe Goldene Bulle, Evelyn Brockhoff

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2015
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