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Die sozialwissenschaftliche Steuerungstheorie und privatrechtliche Gesetzgebung

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In zahlreichen Publikationen der letzten Jahre zum Wirtschaftsrecht finden sich unvermittelt Begriffe wie „Steuerungsversagen“ oder „Steuerungsinstrument“. Es handelt sich dabei um begriffliche Spillover-Effekte aus der Verwaltungsrechtswissenschaft, in der die sozialwissenschaftliche Steuerungstheorie bereits eine große Rolle bei der methodischen Weiterentwicklung des Rechtsgebiets gespielt hat. Die Autorin untersucht intra- und interdisziplinär, ob und unter welchen Bedingungen sich die methodische Herangehensweise der Steuerungstheorie und deren Adaption in den Verwaltungsrechtswissenschaften auf privatrechtliche Gesetzgebung übertragen lässt. Leitfragen sind dabei etwa: Kann und sollte Privatrecht als Infrastrukturordnung Aufgaben der Gesellschaftsgestaltung übernehmen? Kann das im Privatrecht dominierende dispositive Recht überhaupt Steuerungsinstrument sein? Schließlich kommt es nicht in jedem Fall zur Anwendung. Es erfolgt eine sorgfältige Untersuchung und Darstellung der von der Steuerungstheorie verwendeten Kategorien. Schwerpunkte liegen dabei auf den Steuerungsinstrumenten, dem interdisziplinär zu gewinnenden Steuerungswissen und auf dem Steuerungszeitpunkt, etwa in Bezug auf den Entwicklungspfad des Privatrechts und die skandalgetriebene Gesetzgebung. Die gewonnenen methodischen Erkenntnisse werden auf „unternehmerische Entscheidungen des Vorstands in Aktiengesellschaften“ als Regelungsproblem angewendet. Diese stellen den Gesetzgeber und die Rechtswissenschaft seit geraumer Zeit vor regulatorische Herausforderungen. Die steuerungstheoretische Analyse nimmt dabei ihren Ausgangspunkt bei den Entscheidungstheorien. Auch Phänomene beschränkter Rationalität finden Berücksichtigung. Über die Business Judgement Rule hinaus werden auch die Bedeutung von Größe und Zusammensetzung des Vorstands für die Entscheidung erörtert. Es findet sich hinsichtlich der Gestaltbarkeit von Entscheidungen überwiegend ein prozeduraler Ansatz, welcher der einzelnen Aktiengesellschaft die Verantwortung für eine passgenaue Gestaltung überlässt. Entscheidungstheorie, Gesetzgebungslehre, Governance, Verhaltensökonomie, Interdisziplinarität

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