Präimplantationsdiagnostik im österreichischen Recht
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Nachdem die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Novellierung des österreichischen Reproduktionsmedizinrechts erforderlich machte, wurden mit dem FMedRÄG 2015 die gesetzlichen Regelungen zur Reproduktionsmedizin an die gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre angepasst. Damit wurde das FMedG erstmals seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1992 einer umfas-senden Neugestaltung unterzogen. Normierte das FMedG bis dahin ein generelles Verbot genetischer Analysen in vitro befruchteter Embryonen vor dem Transfer in die Gebärmutter der Frau, wurde mit dem FMedRÄG 2015 ein Regelungsrahmen für eine beschränkte Zulässigkeit dieser Präimplantationsdiagnostik (PID) geschaffen. Der vorliegende Band geht der Frage nach, inwieweit die Gesetzgebung mit dem FMedRÄG 2015 der Komplexität der PID gerecht werden konnte und eine grundrechtskonforme und im Normengefüge widerspruchsfreie Regelung der PID gelungen ist. Unter Einbeziehung der Judikatur erfolgt eine differenzierte Auseinandersetzung mit den für die Beurteilung der geltenden Rechtslage relevanten verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Normen. Die juristische Analyse der Regelungen zur beschränkten Zulässigkeit der PID im österreichischen Recht behält dabei ethische und feministische Perspektiven im Blick.