Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Wesensgehaltsgarantie
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Es handelt sich bei dem formulierten Thema um einen Ausschnitt aus dem großen Problemkreis der Grundrechtsbeschränkung. Darum beginnt das Buch mit Formen und Arten der Beschränkung der Grundrechte und mit formellen wie materiellen Eingriffssperren für den Gesetzgeber. Die vorliegende Untersuchung bietet einen Rechtsvergleich zwischen den Schranken und Schrankenschranken der Grundrechte im Grundgesetz und in der koreanischen Verfassung, insbesondere zum Thema Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wesensgehaltsgarantie. Die Untersuchung wird folgendermaßen eingegrenzt: In dieser Studie kommen vorwiegend die klassischen Freiheitsrechte in ihrer abwehrrechtlichen Funktion in Betracht; gleichwohl werden nach Bedarf am Rande auch Gleichheitsrechte und Leistungsrechte diskutiert; die Diskussion wird auf Eingriffe durch den Gesetzgeber, d. h. „durch Gesetz“ oder „aufgrund eines Gesetzes“, beschränkt. Die koreanische Grundrechtsgestaltung hat sich sehr deutlich das Grundgesetz zum Vorbild genommen. So ist etwa die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG von Art. 37 Abs. 2, 2. Halbsatz der koreanischen Verfassung ganz bewusst übernommen worden. Bereits diese Genese lässt es reizvoll erscheinen zu untersuchen, inwieweit über den textualen Rechtstransfer hinaus auch die konkretisierende Interpretation und Anwendungspraxis in beiden Rechtsordnungen übereinstimmende Wege gehen. Als Form der Rechtsvergleichung wird hier eine funktionale Rechtsvergleichung auf Mikroebene vorgenommen.