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Die Verfahren zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten variieren in den EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland gibt es eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit, die neben der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit besteht. Die Diskussion über die Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit hält an, konnte jedoch bislang keine Einigung finden. Vor diesem Hintergrund wird das komplexe System zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in Irland untersucht. Zunächst werden die Grundlagen des irischen Arbeitsrechts sowie die Einflüsse des common law und des Unionsrechts betrachtet. Der zweite Teil widmet sich den quasijuristischen Tribunalen, die in Irland für die Beilegung zuständig sind. Ein zentrales Problem ist die unklare Abgrenzung der Zuständigkeiten, da die relevanten Vorschriften nicht in einer einheitlichen Verfahrensordnung, sondern über verschiedene arbeitsrechtliche Gesetze verteilt sind. Der dritte Teil behandelt die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in Deutschland, einschließlich der historischen Entwicklung, der Aufgaben der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Unterschiede zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Aufbau und das Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden erläutert. Abschließend erfolgt ein Vergleich der Methoden der arbeitsrechtlichen Konfliktlösung in beiden Ländern, was Anregungen für die rechtspolitische Diskussion über die Arbeitsgerichtsbarkeit bietet. Wäh
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Die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten nach irischem und deutschem Recht, Anja Krüger
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- 2015
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